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Teilnahmebedingungen zur IZM 2014 der IG Königsklasse

Die IG Königsklasse veranstaltet zur IZM im Jahr 2014 voraussichtlich 5 Events.

Der vorläufige Terminkalender sieht folgende Veranstaltungen vor:

Veranstaltung Strecke Termine
 Superbike IDM Zolder / BEL 30. Mai - 01. Juni 2014
 Speed Challange Assen / NL 14.-15.Juni 2014
 Superbike IDM  Schleiz / D  18.-20. Juni 2014
 Dannhof  Oschersleben / D  16.-17. August 2014
 Bike Promotion  Most / CZ  13.-14. September 2014
 

Bei allen Veranstaltungen werden ein freies Training, zwei Zeittraining und zwei Rennen ausgetragen.
Es wird angestrebt auch ein Warm-Up durchzuführen.  

Abweichungen diesbezüglich werden in den Informationen zur Veranstaltung bekanntgegeben.

 

IGK -Wertung und Lizenz 125/ 250 / 500 / Serienklasse :

Um in der IZM der IGK gewertet zu werden, muss der Fahrer Mitglied in der IGK sein, selbstverständlich mit einem Zweitakter starten und sich über die IGK in die Veranstaltung eingeschrieben haben.

Die Klasseneinteilungen erfolgen entsprechend IGK Reglement. In der IG Königsklasse benötigt man generell mindestens eine DMSB C-Lizenz oder eine Veranstaltungslizenz. Die C-Lizenz gibt es für 25 € bei Bestellung über den DMSB oder man löst sie unkompliziert vor Ort für 28 €.

Voraussetzung dafür ist die Zugehörigkeit zu einem Automobilclub (DMV/ADAC/AVD/ADMV…), entsprechend der Lizenzbestimmungen des DMSB. Kann man diese Mitgliedschaft nicht vorweisen, entstehen in der Regel Mehrkosten von ca. 10-15 €.

Zulassung Moto3

Der Verein der IG Königsklasse hat sich gemäß Satzung zur Förderung und dem Erhalt des Motorsports mit Zweitaktern verpflichtet.

Trotzdem lassen wir, außerhalb der IZM- Wertung, auch Starts mit Moto3- Maschinen innerhalb unserer Veranstaltung zu, um talentierten Nachwuchsfahrern Trainingsmöglichkeiten zu geben. Die Moto3 startet zusammen mit dem Feld der 125er und in der Regel, wenn es keine separaten, Klassentrennenden Zeitfenster gibt, gemeinsam mit den 250cc und 500cc -Startern in den Trainings. Die Rennen und Rennstarts erfolgen mit einem zeitlich um ca. 20 Sec. versetzten Wellenstart zu den 250cc und 500cc -Startern. Alle Starts erfolgen mit Startampel. Sind mehr als fünf Moto3- Starter für die Veranstaltung startberechtigt, wird eine Siegerehrung für die ersten drei der Moto3 Klasse durchgeführt oder es erfolgt eine gemeinsame Ehrung 125/Moto3. Dies entscheidet der Veranstalter.

Lizenzregelung für ausländische Starter :

Ausländische Starter können mit einer speziellen DMSB- Veranstaltungslizenz an den Start gehen. Die Lizenz gilt für alle Veranstaltungen im Rahmen des DMSB, innerhalb der IGK- Saison 2014.

Die Kosten dafür belaufen sich einmalig auf 33 €. Die Lizenz kann vor Ort beantragt werden.

Des Weiteren können ausländische Starter mit einer Lizenz ihrer Föderation an den Start gehen, wenn diese eine Auslandstartgenehmigung beinhaltet, die zur Teilnahme an Rennveranstaltungen berechtigt.

Lizenzen die speziell zur Teilnahme an Renntrainings ausgestellt sind, berechtigen nicht zur Teilnahme an den hier ausgeschriebenen Veranstaltungen.

 Nenngebühren und Zahlung:

 1. Nennung Einzelveranstaltung:

 Die Nenngebühren für Mitglieder der IGK betragen inkl. Organisationspauschale

  •   für den Start mit einen Zweitakter, 290€.

  •  für den Start mit einer Moto3, 350€.

 Gaststarter zahlen einen Gaststartzuschlag in Höhe von 30 €, der pro Veranstaltung erhoben wird.

Die genannten Nenngebühren gelten wenn

  •  die verbindliche Nennung des Teilnehmers spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgte.
    Maßgebend für den Zeitpunkt des Nennungseinganges sind Tag und Uhrzeit der Online-Nennung.

  •  auf die Nennung eine schriftlichen Nennbestätigung der Veranstaltungsorganisation per E-Mail erfolgte und die darin bestätigte Nenngebühr in voller Höhe, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Nennbestätigung auf dem Konto der IGK eingegangen ist.

 

Für später eingehende Nennungen und Zahlungen wird eine Nachnenngebühr von 30 € erhoben.
Für den Zahlungseingang ist die werthaltige Gutschreibung der Nenngebühr auf dem Konto der IGK maßgebend.

 Barzahlungen vor Ort sind nur dann möglich, wenn ein Teilnehmer sich kurzfristiger als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn entschließt, an der Veranstaltung teilzunehmen und eine Überweisung zeitlich nicht mehr möglich ist. Für die Barzahlung vor Ort werden zusätzlich 20 € Gebühren fällig.
Die Regelung gilt nur, wenn sie mit der Veranstaltungsorganisation abgestimmt wurde. Abweichende Regelungen hierzu sind ebenso mit dem Vorstand abzustimmen.

 Nennbestätigungen für Moto3 Fahrer erfolgen generell erst nach Nennschluss, sprich 3 Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn, insofern es noch freie Plätze für die betreffende Veranstaltung gibt.

 Grund hierfür ist die schon unter „Zulassung Moto3“ erwähnte Verpflichtung der IGK, Mitgliedern mit Zweitaktern den Vorzug zu geben. Hiervon ausgenommen sind Moto3- Starter mit einer Jahresnennung. 

2. Jahresnennung:

 Die Jahresnennung setzt eine Mitgliedschaft in der IGK e.V. voraus und beträgt bei Nennungseingang.

 bis zum 1. Mai 2014 

  • für den Start mit einen Zweitakter 1.350€.

  • für den Start mit einer Moto3, 1.600€.

 Die Jahresnennung berechtigt automatisch zur Teilnahme an allen Veranstaltungen. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungen ist der Vorstand frühzeitig in Kenntnis zu setzen. 

 3. Zahlung:

 Alle Zahlungen sind auf folgende Bankverbindung zu leisten:

Konto-Inh.:   IG Königsklasse e.V.

Bank:           Frankfurter Volksbank e.G.

IBAN:           DE59501900006001352693

BIC:             FFVBDEFF

 Die IGK behält sich das Recht vor, Nennungen eines Fahrers abzulehnen.

Stornierung :

Stornierungen von Einzelnennungen werden wie folgt akzeptiert:

  •  bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn unter Abzug einer Stornogebühr von 30 €
  • bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn unter Abzug einer Stornogebühr von 100 €

Der verbleibende Betrag wird auf eine Folgeveranstaltung der IGK 2014 umgebucht. Mit der letzten Veranstaltung der Saison 2014 verfällt etwaiges Guthaben und jeglicher Anspruch an die IGK e.V. .

Die Stornierung einer Jahresnennung wird bis 22.05.2014 unter Abzug einer Stornogebühr von 100 € akzeptiert.

Stornierungen, die nicht innerhalb der vorgenannten Fristen erfolgen, werden nicht akzeptiert.

Gezahlte Nenngelder sind Personenbezogen und nicht auf Dritte übertragbar. 

Absage / Abbruch der Veranstaltung

Sollte der Abbruch eines Rennens aufgrund eines besonderen Vorkommnisses oder klimatischer oder anderer Bedingungen unumgänglich sein oder der Start zu den Trainings oder dem Rennen aufgrund eines besonderen Vorkommnisses oder klimatischer oder anderer Bedingungen nicht möglich sein, so ist eine Rückzahlung oder die Anrechnung des Nenngeldes nicht möglich. 

Mitgeltende Bedingungen :

Zusätzlich gelten die allgemeinen Technischen- und Wetbewerbsbestimmungen des DMSB

31. März 2014

gez. Ron Schönfelder              gez. Peter Schulte Wien           gez. Stephan Grün 

    1.Vorstand                                 2.Vorstand                            3.Vorstand

 

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